Vertragsrecht

  • Anwältin für Vertragsrecht in München

Vertragsrecht

Im Bereich Vertragsrecht biete ich Ihnen Vertragsgestaltung und Vertragsberatung an.


Anspruchsvollster Tätigkeitsbereich im Vertragsrecht ist die Erarbeitung qualitativ hochwertiger Verträge, die mit verständlichen, fairen und klaren Regelungen die gegenseitigen Verpflichtungen der Vertrags­parteien festlegen, die Vertrags­abwicklung regeln und Konflikte von vorneherein vermeiden.

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Verträge sollen logisch gegliedert sein und müssen die von den Parteien getroffenen Vereinbarungen klar und vollständig enthalten. Die Fragen, was die Vertragsparteien wollen und welche Vertrags­pflichten sie jeweils wann und unter welchen Voraussetzungen zu erfüllen haben, müssen sich nach Durchsicht des Vertrages eindeutig, vollständig und zutreffend beantworten lassen. 


Unterschreiben Sie keine Verträge bevor Sie nicht genau wissen, welche Vertragsfolgen auf Sie zu kommen. Lassen Sie sich anwaltlich beraten bevor Sie unterschreiben.

Allgemeines Vertragsrecht

Ich überprüfe, ändere, gestalte und verhandele unter anderem:

• Arbeits-, Anstellungsverträge

• Verträge für freie Mitarbeiter

• Verträge für Außendienstmitarbeiter

• Verträge für Handelsvertreter

• Kooperationsverträge

• Geschäftsführeranstellungsverträge

• Dienstleistungsverträge

• Kaufverträge

• Mietverträge

• Nutzungsüberlassungsverträge

• Darlehensverträge unter Privatpersonen

Bei Problemen nach einem bereits abgeschlossenen Vertrag überprüfe ich zunächst das Zustandekommen des Vertrages, beispielsweise, ob der abgeschlossene Vertrag nichtig ist oder ob Einigungsmängel vorliegen. Wurden Allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam in den Vertrag einbezogen, können überraschende oder benach­teiligende Vertrags­klauseln unwirksam sein. Beratungsbedarf besteht oft auch bei einer anstehenden Vertrags­änderung oder nach einer Vertrags­übertragung


Zum Vertragsrecht gehört auch die Kündigung, der Rücktritt und Widerruf bestehender Verträge, die Geltendmachung und Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen, von Gewährleistungsrechten oder die Rückabwicklung von Verträgen.

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