Arbeitsrecht

  • Anwältin für Arbeitsrecht in München

Arbeitsrecht

Ich berate und vertrete sowohl Arbeitgeber als auch Geschäftsführer, leitende Angestellte und Arbeitnehmer. An erster Stelle steht die Aufgabe, durch frühzeitige, qualifizierte und umfassende Betreuung und Beratung vermeidbaren Fehlern und unnötigen Konflikten vorzubeugen.


Bei Konflikten versuche ich zunächst zu außer­gerichtlichen Problem­lösungen beizutragen. Lässt sich ein Konflikt nicht außergerichtlich beilegen, gewährleiste ich eine kompetente und engagierte Prozessvertretung.

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Meine Tätigkeits- und Beratungsschwerpunkte

im Arbeitsrecht sind:


  • Erstellung und Prüfung von Verträgen für Arbeitnehmer, Freiberufler, Geschäftsführer und Leitende Angestellte
  • Beratung bei und Gestaltung von Beendigungs­lösungen unter Berücksichtigung steuer- und sozial­rechtlicher Aspekte (Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag)
  • Beratung bei Kündigungen
  • Beratung bei Fragen des Betriebsübergangs
  • Beratung bei Personalabbau
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Wettbewerbsverboten
  • Beratung und Vertretung bei Versetzung, Änderungskündigung, Dienstfahrzeugen
  • Prozessvertretung

Arbeitsrecht – So kann Ihnen ein Rechtsanwalt helfen


Das Arbeitsrecht stellt einen Teilbereich des Privatrechts dar. Es regelt die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Als Anwältin für Arbeitsrecht berate ich sowohl Firmeninhaber als auch Angestellte sowie Freischaffende in allen Aspekten des beruflichen Miteinanders.

Gesetzliche Regelungen im Arbeitsrecht

Gesetzliche Regelungen im Bereich des Arbeitsrechts

Geregelt ist das Arbeitsrecht vor allem im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Aufgrund der umfassenden Thematik erscheinen einzelne Bereiche des Arbeitsrechts jedoch auch in weiteren Gesetzen wie dem Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz oder Entgeltfortzahlungsgesetz.


Meine Kanzlei hat sich dabei unter anderem auf folgende Aufgabe spezialisiert:

  • Verträge für Arbeitnehmer, Freiberufler, Geschäfts­führer und leitende Angestellte
  • Beendigungslösungen, unter Berück­sichtigung steuer- und sozial­rechtlicher Aspekte (Aufhebungs- und Abwicklungs­vertrag) 
  • Kündigungen
    Fragen des Betriebsübergangs
  • Personalabbau
  • Wettbewerbsverbot
  • Versetzung, Änderungs­kündigung, Dienst­fahrzeuge


Ich vertrete Arbeitnehmer und -geber in allen gerichtlichen Instanzen. Dabei versuche ich selbstverständlich zunächst, eine gütliche Einigung durch Mediation zu erreichen. In vielen Fällen kann das Arbeitsverhältnis weiterhin bestehen bleiben, wenn der Streitpunkt außergerichtlich geklärt werden kann.

Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsrecht

Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsrecht


Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer unterzeichnen einen Arbeitsvertrag und verpflichten sich dadurch zu dessen Umsetzung. Dabei muss der Arbeitsvertrag bestimmte Punkte enthalten, um überhaupt rechtswirksam zu sein. Ebenso müssen Arbeitgeber bei der Vertragserstellung auf gesetzliche Bestimmungen achten. Dazu gehören beispielsweise:

  • Die maximale Arbeitszeit darf nicht überschritten werden.
  • Die Urlaubsansprüche müssen umgesetzt werden. 
  • Der Arbeitnehmer darf nur für vertragsgemäße Tätigkeiten eingesetzt werden. 


Sollten Sie kündigen oder den Arbeitsvertrag aufheben wollen, gibt es einige Dinge zu berücksichtigen. Eine Kündigung muss formgerecht sein und bedarf in vielen Fällen einer vorherigen Abmahnung durch den Arbeitgeber. Bei unzumutbaren Arbeitsbedingungen ebenso wie bei beidseitigem Vertragsbruch ist selbstverständlich eine fristlose Kündigung durch beide Parteien möglich.

Wann ist es sinnvoll, einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten?


Das Arbeitsrecht umfasst sehr viele Bereiche, daher ist es bei den meisten berufsbezogenen Fragen sinnvoll, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu beauftragen. Vor allem, wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Kündigung, eines Vertrages oder einer anderen Entscheidung haben, ist die Unterstützung eines Juristen ratsam.

Beispiel

Sie arbeiten in einem mittleren Unternehmen mit sieben anderen Arbeitnehmern und beschließen, einen Betriebsrat zu gründen. Dieser soll die Anliegen der Mitarbeiter an die Chefetage kommunizieren und eine Verbesserung der Arbeitsqualität und der allgemeinen Arbeitsbedingungen schaffen. Ihr Arbeitgeber verbietet die Gründung, da Betriebsräte für solch „kleine“ Unternehmen nicht infrage kämen. 


In diesem Fall kann ein juristischer Beistand die Grundlagen beziehungsweise Voraussetzungen einer Betriebsratsgründung überprüfen und als Mediator zwischen den Parteien agieren. So können Sie die Arbeitsumstände für alle Mitarbeiter verbessern und geraten nicht in eine Konfliktsituation. 


Solche Anliegen kann ich prüfen und Ihnen im Rahmen einer Mediation vermittelnd zur Seite stehen. So lassen sich Konflikte oftmals zu beiderseitigem Vorteil außergerichtlich regeln.

Anwälte für Arbeitsrecht können Ihnen als Arbeitgeber dabei helfen, gesetzeskonforme Verträge zu erstellen oder gesetzmäßige Änderungen interner Abläufe zu formulieren. Zudem können Arbeitnehmer den Umfang und die Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit oder ihre Rechte in Bezug auf berufliche Entscheidungen erfragen.

Als Kanzlei mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht unterstütze ich Sie in jeder Lebenslage und bei jeder Unklarheit bezüglich des Berufslebens. 

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