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Verzehrkarte oder Parkkarte verloren – und nun? Schadensersatz?
Verzehrkarte oder Parkkarte verloren – und nun? Schadensersatz?

Verzehrkarte oder Parkkarte verloren – und nun? Schadensersatz?

Parktickets, Verzehrkärtchen, etc. – die kleinen Karten aus Papier oder Plastik begegnen einem im Alltag in den unterschiedlichsten Situationen. Dank ihrer handlichen Größe passen diese Karten nicht nur perfekt in den Geldbeutel, die Hosentasche oder die Handtasche, sondern werden auch immer wieder mal verlegt. Doch was machen, wenn die Karte nicht mehr auffindbar ist?
Schild zum Parkkarte lösen

Parkkarte abhandengekommen?

Wer kennt es nicht, man steht vor dem Parkscheinautomaten und sucht verzweifelt nach dem Parkticket. Bleibt die Suche erfolglos, wird aus einem normalen Durchsuchen sehr schnell ein hektisches Wühlen, das mit einem leichten Schweißausbruch einhergeht. Umso erleichternder ist das Gefühl, wenn man das Parkticket erfolgreich in seinen Händen hält. Doch was passiert, wenn die Suche erfolglos bleibt und das Ticket nirgends auffindbar ist?


In diesem Falle gelten die AGBs des Parkhausbetreibers, welche oftmals an den Parkscheinautomaten zu finden sind. Üblicherweise wird bei Verlust eines Parktickets dann der Tageshöchstsatz des Parkhauses fällig. In besonderen Fällen wird einem jedoch auch ein Pauschalbetrag, der vom Parkhausbetreiber festgelegt ist, in Rechnung gestellt.


Doch wie wäre es, einfach ein neues Ticket am Parkhauseingang zu ziehen? Dies ist in den meisten Parkhäusern nicht möglich, da Induktionsschleifen oftmals ein Ticketziehen ohne Auto verhindern. Außerdem wird dieser Versuch von den meisten Parkhausbetreibern als Betrug geahndet, sodass diese Variante keine Vorteile mit sich bringt. 

Verzehrkärtchen nicht mehr auffindbar?

Ein ähnliches Schicksal wie beim Parkticket erleben viele Leute mit Verzehrkärtchen. Hierbei handelt es sich um Kärtchen, die man beim Betreten eines Restaurants, einer Disco oder anderen Lokalitäten erhält. Das Prinzip dahinter ist ganz einfach – alle Leistungen, die im Lokal in Anspruch genommen werden, werden auf dieser Karte verbucht. Die Karte wird dann beim Verlassen des Lokals an der Kasse abgegeben, wobei der gesamte Umsatz beglichen wird. Doch was machen, wenn die Verzehrkarte beim Verlassen des Lokals nicht mehr auffindbar ist?


In den meisten Fällen sind die Verzehrkärtchen mit den AGB der Lokalität bedruckt. Im Zuge dessen wird bereits auf den Karten meist auf eine pauschale Summe hingewiesen, die im Falle eines Kartenverlustes fällig wird. 


Somit wird beim Verlust eines Parktickets oder eines Verzehrkärtchens meist ein pauschaler Rechnungsbetrag fällig. Demnach kann allgemeingültig festgehalten werden, dass bei jeglichem Verlust einer solchen Karte ein pauschaler Schadensersatz zu zahlen ist. Die Höhe dieser Schadenszahlung muss dabei in den AGB des Betreibers festgelegt sein. Sollten hierbei Unklarheiten auftreten, kann eine Rechtsberatung in Anspruch genommen werden.

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