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WEG-Recht – Was sollten Eigentümer wissen?

WEG-Recht – Was sollten Eigentümer wissen?


Wenn Sie planen, eine Eigentumswohnung zu kaufen, sollten Sie das WEG, das Wohnungseigentumsgesetz, kennen. Es enthält Regelungen zur Eigentümergemeinschaft und dient Ihnen als Basis für viele Entscheidungen der Wohnungsveränderung.


Ganz gleich, ob Sie wollen oder nicht, durch den Erwerb einer Eigentumswohnung werden Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft. Der einzige Ausweg: Sie entscheiden sich für den Kauf der gesamten Immobilie.

WEG-Recht / Wohnungseigentumsrecht

Was regelt das WEG?


Das Wohnungseigentümergesetz bildet die Grundlage für eine funktionierende Wohnungseigentumsgemeinschaft. Konkret umfasst es Normen zu folgenden Bereichen:

  • Allgemeine Begriffsbestimmungen
  • Ausführungen zur Begründung von Wohneigentum
  • Regeln zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
  • Verwaltungsvorschriften, Rechte und Pflichten
  • Vorschriften zur Nutzung, Vermietung und Veräußerung
  • Verfahrensvorschriften


Im Fokus stehen dabei vor allem gemeinsame Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Wohnungseigentümergesetz sieht vor, dass mindestens einmal pro Jahr eine Versammlung stattfindet. Die Ergebnisse müssen durch den Verwalter schriftlich festgehalten werden.


Achtung: Als Miteigentümer sind Sie verpflichtet, ein Hausgeld zu zahlen. Das Hausgeld wird verwendet, um die allgemeinen Betriebskosten zu decken. Es dient darüber hinaus dem Aufbau einer Instandhaltungsrücklage.

Beratung im WEG-Recht / Wohnungseigentumsrecht

Für wen ist das WEG-Recht wann wichtig?


Wenn Sie eine Wohnung in einem Gebäude kaufen möchten, so erwerben Sie Eigentum an dieser Wohnung. Konkret handelt es sich dabei um Sondereigentum. Das bedeutet, dass Sie allein über alle Aspekte innerhalb der Wohnung verfügen dürfen.


Gleichzeitig erwerben Sie mit dem Kauf Miteigentum an einzelnen Teilen der Immobilie. Zu den typischen Miteigentumsanteilen, die im Wohnungsgrundbuch eingetragen werden, zählen:

  • ein gemeinschaftlicher genutzter Gartenbereich
  • größere Terrassenbereiche, die allen Miteigentümern zur Verfügung stehen
  • technische Einrichtungen, wie Aufzüge
  • das gemeinsame Treppenhaus
  • Waschräume, die jedem zugänglich sind
  • bei großen Gebäuden integrierte Schwimmbäder und Saunen


Im Gegensatz zum Miteigentumsanteil kann Ihnen auch Sondereigentum oder Sondernutzungsrechte an bestimmten Bereichen zustehen. Dies gilt beispielsweise für einen eigenen Gartenbereich, einen nur Ihnen zugewiesenen Stellplatz in der Tiefgarage oder einen privaten Kellerraum.




Die Eigentümerversammlung als Basis für gemeinsame Beschlüsse


Als Miteigentümer haben Sie Rechte und Pflichten. Das Eigentumsverhältnis führt dazu, dass Sie sich mit anderen Miteigentümern über grundlegende Entscheidungen verständigen müssen.


Dies gilt sowohl für die allgemeine Verwaltung als auch für konkrete Anliegen, wie geplante Modernisierungsvorhaben oder nötige Reparaturen am Gebäude.


Durch die 2020 erfolgte Änderung des WEG ist es für Sie jedoch leichter geworden, gewisse Entscheidungen auch gegen den Willen anderer Miteigentümer durchzusetzen. Dies betrifft beispielsweise den Einbau einer Ladestation für ein E-Auto (auf Ihre Kosten). 


Gleiches gilt für Umbauten, die der Barrierefreiheit dienen sowie den Zugang zu schnellerem Internet ermöglichen.

Bei vielen weiteren Maßnahmen ist eine Zweidrittelmehrheit der Eigentümerversammlung erforderlich. Nutzen Sie also stets Ihr Stimmrecht, auch wenn bei Eigentümerversammlungen kein Anwesenheitszwang herrscht.

Anwältin für WEG-Recht / Wohnungseigentumsrecht

Wann ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll?


Im Immobilienrecht und insbesondere im WEG-Recht kann es immer wieder zu Problemen kommen, bei denen Ihnen ein Rechtsanwalt helfen kann.


Da einige Beschlüsse mit hohen Kosten verbunden sein können, ist es hilfreich, sich rechtzeitig über die Rechtmäßigkeit der geplanten Maßnahme zu informieren. Im besten Fall nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch, bevor es zu einem Umbau oder einer Renovierung kommt. Im Nachhinein lassen sich geschaffene Fakten nur schwer korrigieren.


Gern stehen wir Ihnen in diesem Fall sowie bei Fragen in anderen Rechtsgebieten zur Seite.

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