Anwalt Reiserecht Kosten - Beim Reiserecht handelt es sich nicht um ein einheitliches Recht, sondern es ist ein Teil des Verbraucherrechts. Es ist ein Sammelbegriff, der privatrechtliche Regelungen zur Beziehung zwischen Reiseunternehmen und Reisenden beinhaltet.
Für einen Urlaub sparen viele Verbraucher lange an. Da ist es kein Wunder, dass die Erwartungen und die Vorfreude auf den Urlaub sehr groß sind. Aber leider kommt es immer wieder vor, dass der Reiseveranstalter den Flug oder den Urlaub umbucht, es zu Flugverspätungen kommt oder Reisemängel auftreten, die dann empfindlich die Urlaubsfreuden trüben.
Da jeder Verbraucher sich auf das Reiserecht berufen und seine Ansprüche durchsetzen kann, muss man diese Mängel nicht hinnehmen. Die Kosten eines Anwalts für Reiserecht sind im Vergütungsgesetz festgelegt.
Die Fluggastrechte beispielsweise werden sehr oft in Anspruch genommen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des Reiserechts, die man bei Annullierungen bei Flugausfällen oder bei Verspätungen laut EG-Verordnung 261/2004 (sowie dem Übereinkommen von Montreal) geltend machen kann.
Die von einem Anwalt für Reiserecht erbrachten Leistungen und die damit verbundenen Kosten berechnen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wer im Besitz einer Rechtsschutzversicherung ist, kann die anfallenden Anwaltsgebühren direkt mit der Versicherung abrechnen.
Die entstehenden Kosten sind immer abhängig von jeweiligen Gegenstandswert der Angelegenheit. Je höher der Gegenstandswert, desto höher die Anwaltsgebühr.
Beispiel: Bei einem Streitwert von 500 Euro, fallen Gebühren inkl. MwSt. von rund 90 Euro an, beim Streitwert von 1.000 Euro sind es inkl. MwSt. rund 160 Euro.
Sollten sich gerichtliche Verfahren anschließen, so fallen weitere Gebühren an.
Sollten Sie die Kosten nicht, nur teilweise oder nur in Ratenzahlungen aufbringen können und wenn die angestrebte Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg verspricht, können Sie grundsätzlich Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.
Als Alternative zur
Prozesskostenhilfe
steht Ihnen auch zur Wahrnehmung Ihrer Rechte eine Beratungshilfe zur Verfügung. Die Formulare zur Beantragung von Prozesskosten- oder Beratungshilfe kann man bei dem jeweiligen Amtsgericht erhalten.
Wenn ein Mangel und ein Entschädigungsanspruch vorliegen, steht Ihnen laut Reiserecht eine teilweise Rückerstattung des Reisepreises zu. In einem solchen Fall sollte man unbedingt die folgenden Schritte einhalten:
Aufgetretene Mängel im Urlaub können verschiedene Ansprüche rechtfertigen. Welche das genau sind, erläutert Ihnen gerne Frau Pia Maria Sebald, Anwältin für Reiserecht.
Beispielsweise kommen Reisepreisminderungen durch erhebliche Flugverspätungen häufig vor, wobei man unter bestimmten Umständen sogar Schadensersatz verlangen kann.
Wenn es im Zusammenhang mit dem Reiserecht aber um den Begriff „höhere Gewalt“ geht, dann sind damit Ereignisse gemeint, die eine Durchführung der Reise verhindern und die sich dem Einflussbereich des Reiseveranstalters entziehen. Darunter fallen beispielsweise Naturkatastrophen, Streiks, Epidemien oder Krieg.
Die Reise kann von beiden Seiten gekündigt werden und der Reisepreis wird zurückerstattet. Allerdings: Schadensersatz kann in diesem Fall nicht gefordert werden - auch nicht die Kosten eines Reiserecht Anwalts.
Pia Maria Sebald
Rechtsanwältin
Agnesstr. 6 • 80801 München
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