Mietrecht
Im Mietrecht berate und vertrete ich sowohl Mieter als auch Vermieter
von
Wohnraum und gewerblichen Mietobjekten
in allen ihren mietrechtlichen Angelegenheiten.
Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
Zusätzlich zur individuellen Vertragsgestaltung und der Vertragsprüfung gehören zu meinen Leistungen die Beratung und Vertretung meiner Mandanten im Zusammenhang mit der Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen.
Kündigung des Mietvertrages
Dabei unterstütze ich meine Mandanten bei einer Kündigung des Mietvertrages und einer Räumungsklage oder auch bei dem Abschluss einer umfassenden Aufhebungsvereinbarung.
Da die formellen und inhaltlichen Anforderungen nach der Rechtsprechung sehr hoch sind, sollten Sie bei einer Kündigung des Mietverhältnisses, insbesondere bei einer Eigenbedarfskündigung, einen Rechtsanwalt mit der Prüfung und Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.
Bei Vertragsverletzungen, beispielsweise der unerlaubten Gebrauchsüberlassung oder Untervermietung an Dritte, wird in den meisten Fällen vor Ausspruch der fristlosen Kündigung eine Abmahnung erforderlich.
erträge sollen logisch gegliedert sein und müssen die von den Parteien getroffenen Vereinbarungen klar und vollständig enthalten. Die Fragen, was die Vertragsparteien wollen und welche Vertragspflichten sie jeweils wann und unter welchen Voraussetzungen zu erfüllen haben, müssen sich nach Durchsicht des Vertrages eindeutig, vollständig und zutreffend beantworten lassen.
Unterschreiben Sie keine Verträge bevor Sie nicht genau wissen, welche Vertragsfolgen auf Sie zu kommen. Lassen Sie sich anwaltlich beraten bevor Sie unterschreiben.
Abwicklung des Mietvertrages
Nach der Beendigung des Mietvertrages kommt es zwischen den Mietparteien oft zu Problemen bei der Abwicklung des Mietvertrages und Streitigkeiten über Schadensersatzansprüche, beispielsweise wegen Beschädigungen des Parketts. Abzugrenzen sind im konkreten Fall gewöhnliche Verschleißspuren, die mit der Mietzahlung abgegolten wurden, von Verschlechterungen des Mietobjekts, die zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichten.
Aus meiner Praxis weiß ich, dass vielen Vermietern bei der Abrechnung über die Kaution und Rückzahlung der Kaution gravierende Fehler unterlaufen, so dass auf Seiten des Vermieters und des Mieters anwaltliche Unterstützung erforderlich wird.
Zu meinen Tätigkeits- und Beratungsschwerpunkten im Mietrecht gehören unter anderem:
- Vertragsprüfung
- Vertragsverletzungen, Verzug mit Mietzahlungen, Abmahnung
- Untervermietung
- Mieterhöhung
- Betriebs- und Nebenkosten, Abrechnungsfrist, Verwirkung, Verjährung
- Mietmängel, Minderung
- Schadensersatz
- Schönheitsreparaturen
- Kündigung
- Kautionsabrechnung, Kautionsrückzahlung
- Räumungsklage
- Prozessvertretung, Vollstreckung, Insolvenz