Immobilienrecht München - In allen rechtlichen Fragen rund um die Immobilie berate ich Käufer und Verkäufer von Grundstücken, Wohnhäusern, Eigentumswohnungen oder Teileigentum sowie Eigentümer und Besitzer von Immobilien.
Nach wie vor ist der Immobilienkauf in München und sein Umfeld interessant. Als
Rechtsanwältin für Immobilienrecht in München ist es meine Aufgabe, Chancen und Risiken aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht zu prüfen, abzuwägen, zu optimieren bzw. einzugrenzen und darauf zu achten, dass bei der Gestaltung des Immobilienkaufvertrages Ihre Interessen berücksichtigt werden.
Leider versäumen es viele Käufer aber auch Verkäufer, rechtzeitig, den später zu beurkundenden Vertrag gründlich in sachlicher und rechtlicher Hinsicht überprüfen zu lassen, was nach meiner Erfahrung mitunter zu zeitaufwändigen und kostspieligen gerichtlichen Auseinandersetzungen führen kann. Beispielsweise kann bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch den Verkäufer der im notariellen Kaufvertrag vereinbarte Gewährleistungsausschluss wirkungslos sein.
Die Beurkundung von Verträgen ist die Aufgabe der Notare, allerdings sind die Notare zu strikter Unabhängigkeit verpflichtet. Eine optimale Gewährleistung Ihrer Interessen bei der Gestaltung eines Vertrages wird nur dadurch sicher gestellt, dass Sie Vertragsentwürfe auch durch einen von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt überprüfen lassen, bevor der Vertrag beurkundet wird. Auf Wunsch begleite ich Sie zum Notartermin und auch auf der Suche nach einem technischen Sachverständigen.
Käufer von Eigentumswohnungen werden durch den Wohnungskauf Mitglied einer Wohnungseigentümer Gemeinschaft mit den entsprechenden Rechten und Pflichten. Deshalb ist vor Abschluss des Kaufvertrages eine umfassende Prüfung notwendig.
Da die Beschlüsse der Eigentümer-versammlung für den Käufer bindend sind, müssen Käufer Einsicht in das Beschlussbuch nehmen.
Mängel einer gebrauchten Wohnung oder des Gemeinschaftseigentums sind oft auf den ersten Blick nicht festzustellen. Vor dem Kauf einer gebrauchten Immobilie ist daher die Hinzuziehung eines vereidigten Bausachverständigen wichtig. Darüber hinaus sind der Verkäufer und der Verwalter nach anstehenden Reparaturen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu fragen.
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Pia Maria Sebald
Rechtsanwältin
Pia Maria Sebald
Rechtsanwältin
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