Im Wohnungseigentumsrecht "WEG-Recht" berate und vertrete ich potentielle Käufer von Eigentumswohnungen und Eigentümer von Wohnungen oder gewerblichen Einheiten in Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondernutzungsrecht und baulichen Veränderungen, Gebrauchsregelungen (Gewerbliche Nutzung, Tierhaltung, Dachgarten), Eigentümerversammlung, Instandhaltung, Problemen mit dem Wohngeld und der Abrechnung.
Dabei geht es oft um die Herbeiführung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft oder die Anfechtung von in der Eigentümerversammlung getroffenen Beschlüssen.
Bei Anfechtung von Beschlüssen muss die einmonatige Ausschlussfrist gewahrt werden und die Klage muss innerhalb eines Monats ab Beschlussfassung bei Gericht eingereicht werden.
Bei Streitigkeiten mit anderen Wohnungseigentümern sind zunächst die Vereinbarungen in der Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und die Beschlüsse zu überprüfen, welche das Zusammenleben der Eigentümer regeln.
Sind keine Vereinbarungen enthalten, die den konkreten Konflikt betreffen, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Pia Maria Sebald
Rechtsanwältin
Agnesstr. 6 • 80801 München
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